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Besteuerung von Kryptowährungen. Digitale Steuerberatung in Berlin Potsdam

Wir sind spezialisiert auf die Beratung für Kryptowährungen und bieten Onlineberatung bundesweit!

Krypto-Steuern rechtssicher planen

Als erfahrener Steuerberater unterstütze ich Privatpersonen, Trader, Miner, Validatoren, Unternehmen und Family Offices bundesweit bei der steuerlichen Behandlung von Kryptowerten – von Bitcoin & Ethereum über DeFi bis NFTs. Unsere Beratung verbindet aktuelles Steuerrecht mit Praxis-Know-how aus eigenen Krypto-Investments. Ergebnis: rechtssichere Deklaration, minimierte Steuerlast, saubere Dokumentation.

Was hat sich 2025 geändert?

  • Neues BMF-Schreiben (06.03.2025): Das Bundesministerium der Finanzen hat das Krypto-Schreiben von 2022 umfassend neu gefasst. Es konkretisiert Definitionen, Bewertungsfragen und Mitwirkungs-/Dokumentationspflichten und ersetzt das Schreiben vom 10.05.2022. 
  • Strengere Nachweispflichten: Ab 2025 legt das BMF größeren Fokus auf lückenlose Transaktionsdokumentation (Wallet-Historien, Zu- und Abflüsse, Kurswerte, Anlässe). Das erleichtert die Prüfung durch die Finanzämter – und macht belastbare Aufzeichnungen unverzichtbar. 
  • DAC8 / KStTG – Meldungen ab 2026: Mit der EU-Richtlinie DAC8 und der deutschen Umsetzung (Krypto-Transparenzgesetz) werden Krypto-Plattformen ab 2026 zu Meldungen an die Finanzverwaltung verpflichtet. Erste Meldetermine sind in der Praxis ab 31.01.2027 relevant. Wir prüfen, welche Daten betroffen sind und wie Sie Ihre Dokumentation darauf ausrichten.
  • Derivate & Termingeschäfte – Verlustverrechnung ab 2025 erleichtert: Durch das Jahressteuergesetz 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387) wurden die Verlustverrechnungs-beschränkungen des § 20 Abs. 6 S. 5–6 EStG aufgehoben. Seit 2025 können Verluste aus Termingeschäften wieder umfassend innerhalb der Kapitaleinkünfte verrechnet werden (in allen offenen Fällen). 

 

Unsere Leistungen

  • Krypto-Quick-Check (Privat & Business)
    • Bestandsaufnahme Wallets / Börsen / Protokolle
    • Risiko-/ Chancen-Check
    • To-do-Plan für Buchführung & Deklaration
  • Steueroptimierung & Gestaltungen
    • Haltefrist-Management
    • Verlust-/ Gewinnverrechnung
    • Exit-Strategien (Take-Profit/Stop-Loss)
    • Depot-/ Wallet-Struktur
    • Rechtsform-/ Betriebsvermögens-Abwägung
  • Deklaration & Verteidigung
    • Erstellung der Anlagen
    • Plausibilisierung
    • Begleitung von Prüfungen durch das Finanzamt
    • Einspruch / Verständigungsverfahren
    • Unterstützung bei Steuerstrafverfahren

Typische Krypto-Sachverhalte – so ordnen wir sie steuerlich ein

1) Handel, Tausch & Zahlungen (Privatvermögen)

  • Private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG) mit einjähriger Haltefrist.
  • Freigrenze 600 € p.a. für Gesamtgewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften (nicht Freibetrag!). 
  • Dokumentationspflichten: Anschaffung/Veräußerung, Zuordnung von Wallets, Kursnachweise, Gebühren

2) DeFi (Lending, Staking, Liquidity Mining, Yield Farming, Restaking)

  • Erträge sind häufig sonstige Einkünfte/Einkünfte aus Kapitalvermögen bzw. gewerblich bei Umfang; Details hängen von Rechtsnatur (z. B. wirtschaftliche Einlage, Reward-Charakter, Zufluss) ab.
  • Haltefrist-Bezug bleibt zu prüfen (Gestaltungen können die Steuerlast beeinflussen).
  • Praxis: saubere Ertrags-/Kostenzuordnung, Zeitwerte je Zufluss, ggf. ausländische Quellensteuern. (Einordnung nach BMF 2025 stets einzelfallabhängig)

3) NFTs, Gaming & Metaverse

  • Klassifizierung als Kryptowerte – aber Einzelfallprüfung entscheidend (Künstler: selbständig; Trader: privat / gw.; Royalties / Drops können steuerpflichtig sein).
  • Besonderheiten bei In-Game-Token, Airdrops, Whitelists, sekundären Märkten. 

4) Derivate (Hebel, Shorts) – z. B. auf Börsen / CFD-Plattformen

  • Seit 2025 breitere Verlustverrechnung innerhalb der Kapitaleinkünfte möglich (s. oben).
  • Wichtig: eindeutige Abgrenzung Termingeschäft vs. Spot; Margin-Historien, Liquidations-logs etc. aufbewahren.

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