Vereine sind regelmäßig gehalten, in einem dreijährigen Turnus eine Körperschaftsteuererklärung und im Regelfall jährlich eine Umsatzsteuererklärung abzugeben, um eine Freistellungsbescheinigung zu erhalten.
Die Betreuung gemeinnütziger Unternehmen und anderer karitativer Wohlfahrtsorganisationen erfordert besondere Kenntnisse im Zuwendungs-, Steuer- und Vereinsrecht. Branchenerfahrung spielt daher in diesem Bereich eine entscheidende Rolle. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung kennen wir die spezifischen Anforderungen und Besonderheiten gemeinnütziger Organisationen genau. Dadurch sind wir in der Lage, Sie nicht nur bei der Jahresabschlussprüfung, sondern auch bei steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen umfassend und zielgerichtet zu beraten.
Wir unterstützen Sie gerne bei allen betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Fragen sowie bei Themen rund um die Rechnungslegung, die Struktur und die Governance Ihrer Organisation.
Dabei ist uns ein ganzheitliches Verständnis Ihrer Tätigkeit besonders wichtig. Deshalb begleiten wir Sie auch bei der Einrichtung und Optimierung interner Prozesse, des Risikomanagements sowie des Managementinformationssystems.
Die Qualität unserer Wirtschaftsprüfung wird regelmäßig im Rahmen interner und externer Qualitätskontrollen nach den berufsständischen Regelungen überprüft. Durch unsere erfolgreiche Teilnahme an der externen Qualitätskontrolle nach § 57 ff. WPO (Peer Review) erfüllen wir zudem die Voraussetzungen für die Durchführung gesetzlich vorgeschriebener Abschlussprüfungen.